Zur Geschichte der Tiefenpsychologisch-Psychoanalytischen Dachgesellschaft
Die Gründung der Tiefenpsychologisch-Psychoanalytischen Dachgesellschaft geht auf das Symposium „Psychoanalyse und Krankenkassen“ zurück, das im Dezember 1995 an der Wiener Univ.-Klinik für Tiefenpsychologie und Psychotherapie stattfand und das eine engere Kontaktaufnahme zwischen Vertretern der Wiener psychoanalytischen bzw. tiefenpsychologischen Vereine und den Krankenversicherungen ermöglichte. Damit war aber auch eine berufspolitische Annäherung zwischen orthodoxen psychoanalytischen Gesellschaften und anderen Schulen, die sich von der Psychoanalyse herleiten, vollzogen.
Im Rahmen der nachfolgenden Verhandlungen, die von der inzwischen gegründeten Dachgesellschaft unabhängig von anderen Berufsverbänden (wie etwa Ärztekammer und ÖBVP) geführt wurden, ersuchte die Wiener Gebietskrankenkasse die Vertreter der Vereine, Listen von autorisierten Analytikern zu erstellen und Indikationsrichtlinien für hochfrequente und/oder langdauernde Behandlungen zu erarbeiten.
Im Laufe dieser Bemühungen kam es zu stärkeren Angleichungen zwischen den Bedingungen für ärztliche und nichtärztliche Behandler, so dass es schließlich zu einer echten Psychoanalyselösung außerhalb der üblichen Psychotherapievereinbarungen und unabhängig von der quellenberuflichen Grundausbildung der Analytiker kam.
Damit können auch hochfrequente und langdauernde psychoanalytische Behandlungen (bis 5 Sitzungen pro Woche und bis maximal 5 Jahre) mit finanzieller Unterstützung sowohl durch die Wiener als auch durch die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse in dem für solche Psychotherapien üblichen Ausmaß durchgeführt werden, wobei die Indikationskriterien und die Behandlungsbegründungen für ärztliche und nichtärztliche Analytiker gleichermaßen gelten, wenngleich die Höhe der Refundierung zwischen den beiden Behandlergruppen nach wie vor unterschiedlich ist.
Seit 1. Februar 2003 sind zusätzlich zu dieser Vereinbarung im Rahmen der Aktion „Psychoanalyse auf Krankenschein“ von der Wiener Gebietskrankenkasse 50 Psychoanalyseplätze ohne Begrenzung der Behandlungsdauer eingerichtet worden. So können auch Patienten, die einer psychoanalytischen Therapie dringend bedürfen, sich eine solche aber auch mit einer Teilrefundierung nicht leisten können, indikationskonform behandelt werden.
Die diesbezügliche Honorarerstattung an die Behandler erfolgt über den Wiener Verein für psychotherapeutische Versorgung.
Die Liste der Psychoanalytiker und Tiefenpsychologen, die unter den erwähnten Vereinbarungen als Behandler zugelassen sind, finden sich unter der Rubrik „Therapeuten“ auf dieser Website.
Freie Analyseplätze für Psychoanalyse auf Krankenschein sind unter „Therapieplätze“ verzeichnet.
Es soll noch darauf hingewiesen werden, dass Patienten, die bei einer anderen Gebietskrankenkasse als der Wiener oder Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse versichert sind, aber ihren Hauptwohnsitz in Wien haben, ebenso unter die erwähnten Regelungen fallen.
Mitglieder der Dachgesellschaft sind derzeit fünf Ausbildungsvereine für Tiefenpsychologie und Psychoanalyse. Der Vorstand setzt sich aus deren Delegierten zusammen, die auch die für eine Vereinstätigkeit nötigen Funktionen ausüben.
Abgesehen von ihren Anstrengungen um Behandlungsvereinbarungen mit den Krankenversicherungen bemüht sich die Tiefenpsychologisch Psychoanalytische Dachgesellschaft um die Anerkennung und Qualitätssicherung der Psychoanalyse und um die Überwindung der quellenberufsbedingten Spaltung der Psychoanalytiker und deren Vereine.
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Psychoanalyseausbildung in Österreich
Seit 1991 ist die Ausbildung zum Psychoanalytiker, sofern es dabei um Krankenbehandlung geht, an eine Psychotherapieausbildung im Rahmen des Psychotherapiegesetzes gebunden. Ein Psychoanalytiker in diesem Sinn ist also jemand, der sich als Psychotherapeut psychoanalytischer Methoden bedient (analog etwa zum Mediziner, der als Facharzt ein bestimmtes Fach betreut).
Der Psychotherapeut ist ein eigener Beruf, der zum Ausübungsrecht von schulenspezifischer Psychotherapie allen anderen Berufen gegenüber (Arzt, Psychologe, Sozialarbeiter etc.) Vorrang genießt.
Die Ausbildung zum Psychotherapeuten (mit verschiedener methodenspezifischer Ausrichtung) verläuft zweiphasig und besteht aus einem
- Psychotherapeutischen Propädeutikum
und einem darauf aufbauenden
- Fachspezifikum.
Das Propädeutikum setzt sich aus einem theoretischen (mindestens 765 Stunden) und einem praktischen Teil (mindestens 550 Stunden) zusammen. Österreichweit sind 15 Institutionen zur Vermittlung der theoretischen Lehrinhalte zugelassen.
Voraussetzung für den Beginn des Propädeutikums:
- Matura (Abitur)
- oder Studienberechtigungsprüfung
- oder Diplom des Krankenpflegefachdienstes
- oder Diplom des medizinisch-technischen Dienstes
- oder Sondergenehmigung des zuständigen Bundesministeriums.
Voraussetzung für das Fachspezifikum:
Zum Fachspezifikum, d.h. hier zur psychoanalytischen Fachausbildung (sofern dies mit einer psychotherapeutischen Tätigkeit verbunden ist) ist zugelassen, wer eigenberechtigt ist, das 24. Lebensjahr vollendet hat, das Propädeutikum erfolgreich absolviert hat und entweder einen Quellenberuf erworben hat oder eine Sondergenehmigung des zuständigen Bundesministeriums erhalten hat, sofern diese nicht bereits im Rahmen des Propädeutikums erteilt wurde.
Quellenberufe haben erworben:
- Absolventen der Sozialakademie
- Absolventen der Pädagogischen Akademie
- Ehe- und Familienberater
- Musiktherapeuten
- Ärzte
- Pädagogen
- Philosophen
- Psychologen
- Publizisten und Kommunikationswissenschaftler
- Theologen
- Lehrer an Höheren Schulen
- Diplomierte Krankenschwestern/pfleger
- Absolventen des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes
Zur Eintragung in die Psychotherapeutenliste nach Abschluss des Fachspezifikums ist die Vollendung des 28. Lebensjahres erforderlich.
Derzeit sind 19 Psychotherapiemethoden in Österreich wissenschaftlich anerkannt. Darunter auch die Psychoanalyse, wobei für diesen Fachbereich folgende Institutionen zur Ausbildung berechtigt sind:
- Innsbrucker Arbeitskreis für Psychoanalyse
(damit assoziiert das Psychoanalytische Seminar Vorarlberg)
- Linzer und Grazer Arbeitskreis für Psychoanalyse
- Salzburger Arbeitskreis für Psychoanalyse
- Wiener Arbeitskreis für Psychoanalyse
- Wiener Kreis für Psychoanalyse und Selbstpsychologie
- Wiener Psychoanalytische Vereinigung
Die offizielle Berufsbezeichnung eines Analytikers lautet:
Psychotherapeut/Psychotherapeutin mit Zusatzbezeichnung Psychoanalyse.
Als Psychoanalytiker darf sich hingegen auch jemand bezeichnen, der sich nur theoretisch mit Psychoanalyse beschäftigt.
Die Einrichtung einer neuen Ausbildungsinstitution ist an folgende Bedingungen gebunden:
- Eine bestimmte Anzahl von Psychotherapeuten, die als zukünftige Lehrtherapeuten bestimmte Qualifikationskriterien hinsichtlich der angewandten Methode erfüllen müssen (mehrjährige therapeutische Tätigkeit) und sich in einem Verein zusammenschließen
- Fünf Jahre therapeutische Tätigkeit innerhalb dieses Vereins
- Nach dieser Zeit Ansuchen um Anerkennung beim Psychotherapiebeirat, der neben Vertretern von psychotherapeutischen Einrichtungen aus Vertretern verschiedener Körperschaften besteht
- Dabei Darstellung der jeweiligen Methode, insbesondere wissenschaftliche Begründung ihrer Wirksamkeit
- sowie Nachweis internationaler Verbindungen hinsichtlich des Verfahrens
Bei bereits zugelassenen und von bestehenden Ausbildungsinstitutionen bereits gelehrten Methoden ist eine Begründung für die Einrichtung bzw. Darstellung der Abgrenzung erforderlich (z.B. Ansuchen eines Vereins, der psychoanalytische Ausbildung anbieten möchte).